Glas-Service

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Wann muss eine Scheibe getauscht werden und wann kann man diese noch reparieren?

Glasschäden an Heck- und Seitenscheiben müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften getauscht werden und dürfen nicht repariert werden. Reparaturen kommen ausschließlich bei Frontscheiben infrage, sofern folgende Kriterien erfült sind:

  • Der Steinschlag selbst darf maximal den Durchmesser einer 2-Euro-Münze haben.
  • Der Abstand zum Scheibenrand muss mindestens 10 cm betragen.
  • Und der Schaden darf sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden.

Treffen alle aufgezählte Punkte zu, kann die Scheibe mit einem dünnflüssigem Spezialharz welches in den Steinschlag gepresst wird Repariert werden. Anschießend wird das Harz mit einer UV-Lampe getrocknet, überschüssiges Harz wird entfernt und poliert.